Allgemeine Bedingungen zur Montage (Gültig ab 01.01.2017)

 

1) Gültigkeit

Jede Montagearbeit im Inland der Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG wird ausnahmelos aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen zur Montage durchgeführt.

Vereinbarte Bedingungsänderungen sind zu ihrer Gültigkeit schriftlich zwischen dem Kunden und der Fa. Goldbeck Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG festzuhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erhalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihrem Gebrauch nicht explizit widersprochen wird.

Sachleistungen werden lediglich nach den allgemeinen Lieferbedingungen der Fa. Goldbeck ausgeführt.

Sämtliches, die Montage betreffende, gelieferte oder verarbeitete Material gilt daher nicht als Sachleistung, sondern als Teil der Montage.

 

2) Preise

Alle Montagearbeiten werden einzig nach den in diesen Bedingungen ausgemachten Stundenverrechnungssätzen durchgeführt.

Des Weiteren stellt die Fa. Goldbeck Reisekosten, Übernachtungskosten und Auslösung zu den in diesen Bedingungen beschlossenen Richtlinien in Rechnung.

Alle Preise sind zuzüglich der entsprechend gültigen MwSt. zu verstehen.

Material, das bei der Montage verarbeitet wird, wird gesondert abgerechnet.

Alternative Preisvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

 

3) Stundenverrechnungssatz

Folgende Stundenverrechnungssätze gelten:

Außer der reinen Arbeitszeit werden auch evtl. aufkommende Wartezeiten und die An- und Abreise nach diesem Satz vergütet.

3.1 Pro Arbeits-, Reise- und Wartestunde für Servicetechniker            69,00 €

3.2 Stundenlohnzuschläge

Die Zuschläge werden wie folgt vereinbart:

  • Ab 8. Stunde am Tag + 15 %
  • Ab 20 Uhr bis 6 Uhr morgens sowie + 40 %

Samstags- und Sonntagsarbeit

  • Feiertagsstunden, wenn der Feiertag + 100 %

auf einen Sonntag fällt

  • Feiertagsstunden, wenn der Feiertag + 125 %

auf einen Wochentag fällt

 

4) Auslösung

Die Fa. Goldbeck Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG stellt dem Kunden Auslösung entsprechend den folgenden Sätzen in Rechnung.

Hierbei gilt die Zeit der Abwesenheit von den Geschäftsräumen der Fa. Goldbeck.

Ebenso ist die Auslösung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, in Folge eines Arbeitsunfalles, zu zahlen.

Die Fernauslösung je Stunde der Abwesenheit macht für

  • Servicetechniker 3,50 €

aus.

 

5) Reisespesen

Der Kunde hat die Reisekosten für die An- und Abreise zum Montageort und anfallende Fahrtkosten für die tägliche Fahrt von der Unterkunft am Montageort zur Baustelle und zurück zu zahlen.

Die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG hält sich die Bestimmung des Verkehrsmittels vor.

Beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs wird je gefahrener Kilometer wie folgt berechnet:

Bei Transporter bis 3,5 tonnen:                       0,90 €

 

6) Übernachtungskosten

Übernachtung gänzlich pro Tag:                         85 €

Für den Fall, dass eine adäquate Unterbringung zu dem o. g. Preis nicht möglich ist, hat die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG die Möglichkeit, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

7) Schwierigkeit

Schwierigkeitszulagen (hierzu gehören auch Gefahrenzulagen, Höhenzulagen und Schmutzgeldzulagen), zu deren Erbringung die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG gegenüber ihren Mitarbeitern angesichts des Zustandes der Baustelle gebunden ist, sind vom Kunden an die Fa. Goldbeck zu vergüten.

Vorausgesetzt, diese wird innerhalb von 3 Tagen seit Kenntnis von dem Zustand der Baustelle schriftlich angezeigt.

Wenn die Leistung mehr als 4 Monate nach der Bestellung erbracht wird, behält es sich die Fa. Goldbeck vor, die festgelegten Preise zu erhöhen.

 

8) Pflichten des Kunden

Der Kunde muss das Montagepersonal bei der Bewerkstelligung der Arbeiten unterstützen und für eine, den Auflagen der Berufsgenossenschaft entsprechende Baustelle, sorgen.

Ausdrücklich ist der Kunde verpflichtet:

  • Die Baustelle für die Montage vorzubereiten.
  • Strom, Wasser, Heizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn nicht anders vereinbart, jegliche Elektroinstallationsarbeiten nach Auflage der Fa. Goldbeck vorzubereiten.
  • Jegliche Erd,- Bau- und Installationsarbeiten vor Beginn der Montage zu beenden.
  • Alle für die Montage benötigten Gegenstände und Montageteile auf der Baustelle vorrätig zu halten.
  • Verschließbare Räumlichkeiten zur Lagerung des Werkzeuges und sonstiger Gegenstände der Montagekräfte zur Verfügung zu stellen.
  • Hilfskräfte im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen.Wartezeiten, nicht eingeplante An- und Abfahrten sowie Montagearbeiten, die wegen der Nichterfüllung der o. g. Pflichten anfallen, werden zu den o. g. Preisen berechnet.

Die Monteure der Fa. Goldbeck führen ihre Arbeiten lediglich nach eigener Beurteilung durch und sind bei der Verrichtung der Arbeiten zu keinerlei Bestimmungen des Kunden verpflichtet.

Die Helfer haben den Anweisungen der Monteure der Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG in jedem Aspekt Folge zu leisten.

Dies gilt für die Form, die Bewerkstelligung und die Befolgung der Sicherheitsvorschriften.

Der Kunde muss die ihm eingereichten Aufstellungen der Stunden umgehend unterschrieben an die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG zurückgeben.

Die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG haftet nicht für die Handlungen und deren Folgen, welche die vom Kunden bereit gestellten Helfer ausführen.

 

Vereinbarungen über die Zahlungsweise

Mit Rechnungsstellung sind die Kosten der erbrachten Montage fällig und ohne jegliche Kürzung zu zahlen.

Die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG ist befugt Abschläge vorzunehmen, wenn die Montagearbeit mehr als 4 Werktage beansprucht.

Die Abschläge sollen immer mindestens 4 Arbeitstage beinhalten.

Wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen seit Fälligkeit bezahlt, ist er verpflichtet, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf die gesamte offenstehende Rechnung zu vergüten.

Dies ist unabhängig vom Eintritt des Verzuges.

Die Aufrechnung und Inanspruchnahme eines Zurückhaltungsrechtes aufgrund von angefochtener und nicht legitim festgestellter Forderung ist ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass dieses nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis basiert.

 

Montagefristen

Eine Verbindlichkeit bezüglich der Montagefristen und Fertigstellungstermine besteht nur dann, wenn die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG diese schriftlich als verbindlich bekundet.

Der Kunde ist auch dann verpflichtet Nachfristen zu setzen, wenn verbindliche Fertigstellungsfristen verstrichen sind, sofern er weitere Rechte nachweisen will.

Die Nachfrist muss sich hierbei auf mindestens 10 Kalendertage belaufen.

Verlängert werden die Fertigstellungsfristen um den Zeitraum, in dem eine Ausführung infolge nicht von der Fa. Goldbeck vertretenden Gegebenheiten behindert wird und/oder, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, einerlei aus welchem Vertragsverhältnis, nicht nachkommt.

 

Garantie

Der Kunde muss die erbrachte Leistung sofort nach Ausführung untersuchen und im Laufe von 14 Tagen bestehende deutliche Mängel beanstanden.

Die Frist wird durch das rechtzeitige Absenden eingehalten.

Bei fristgerechter Beanstandung oder nicht klaren Mängeln hat der Kunde ein Recht auf Nacharbeiten.

Im Rahmen der Nacharbeiten kann die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG entscheiden, wie die Nacharbeit bewerkstelligt wird.

Im Falle, dass die Nacharbeit fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und eine Preissenkung zu erbitten.

Falls der Kunde die Montageleistungen im Rahmen des Betriebs einer geschäftlichen Ausübung in Anspruch genommen hat, beläuft sich die Garantiefrist auf höchstens 1 Jahr.

Die Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG verantwortet sich generell nur nach den in diesen Vertragsbedingungen ausgemachten Prinzipien.

Schadensersatz kann von der Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG ausschließlich bei grob fahrlässiger oder bewusster Handlung verlangt werden, außer der Anspruch auf Schadensersatz beruht auf der Verletzung des Lebens, der Gesundheit und des Körpers.

 

Allgemeines

Es ist den Mitarbeitern der Fa. Goldbeck Wasseraufbereitung & Hygiene GmbH&Co.KG in keiner Weise erlaubt, für die Fa. Goldbeck rechtliche Erklärungen, egal welcher Art, abzugeben oder entgegen zu nehmen.

Ibbenbüren ist Erfüllungsort und einziger Gerichtsstand für alle Differenzen aus diesem Vertragsverhältnis.

Für die Bewerkstelligung dieses Vertrages gilt einzig das Recht der Bundesrepublik Deutschland.